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Datum: 09.05.2025
Aktenzeichen: 10 Ca 1407/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der außerordentlichen fristlosen
Kündigung vom 4. November 2024, sondern erst mit Ablauf des 31. Dezember 2024 beendet wurde.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Urteilsstreitwert wird auf 7.547,55 Euro festgesetzt.