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Datum: 06.08.2025

Aktenzeichen: 31 Ga 2/25

1. Das Versäumnisurteil vom 02.04.2025 des erkennenden Gerichts bleibt aufrecht erhalten.

2. Der Verfügungskläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 4.170,32 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.