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Warnung vor betrügerischen Anrufen:
Seit längerer Zeit geben sich in ganz Deutschland wieder vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart.

Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert wurden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die "1" zu drücken oder die “2“, um weitere Auskünfte zu erhalten.
Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.

Wir weisen darauf hin, dass

  1. derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden
  2. Sicherheitsleistungen niemals telefonisch von Mitarbeitern des Amtsgerichts angefordert werden
  3. Zahlungsaufforderungen stets schriftlich auf dem Postweg versandt werden
  4. Zahlungen bei Gericht in der Regel per Überweisung über ein Konto bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg zu erfolgen haben und Barzahlung ausschließlich bei der Gerichtszahlstelle im Erdgeschoss erfolgen können.

Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.

Warnhinweis vor falschen Rechnungen:
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor -teilweise irreführenden- Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen. Bitte beachten Sie hierzu die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten.

Derzeit kursierende "Offerten" unter dem vermeintlichen Absender "Amtsgericht Stuttgart" (mit Bundesadler) stammen nicht von der Justiz.

Aktuell sind erneut echt aussehende Rechnungen und Zahlungsaufforderungen für Handelsregistereintragungen, ausgestellt im Namen des „Amtsgericht - Zentrale Zahlstelle Frankfurt am Main“ unterzeichnet von einem Richter am Amtsgericht Stuttgart, im Umlauf. Dabei handelt es sich nicht um Rechnungen der Justiz.

Die falschen Rechnungen erkennen Sie insbesondere an den folgenden Kriterien: 

  1. Auf dem Briefkopf steht lediglich „Amtsgericht“ – ohne nähere Bezeichnung der Stadt oder der Gemeinde, zu der das Gericht gehört.
  2. Es sind keine Kontaktdaten wie Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mailadressen angegeben, an die sich der Empfänger des Schreibens für Nachfragen wenden könnte.
  3. Die Gebühren, zu deren Zahlung der Empfänger aufgefordert wird, fließen auf ein ausländisches Konto (zu erkennen am Länderkürzel der angegebenen IBAN).

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