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Bürgerservices in Vereinsregistersachen

Bürgerservice Vereinsregister
Für allgemeine Auskünfte zur Vereinsgründung und sonstigen allgemeinen Fragen in Vereinsregistersachen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Unsere telefonische Auskunftsstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 0711 / 921 - 3615 zu folgenden Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:45 Uhr.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter folgender Adresse: register@agstuttgart.justiz.bwl.de

Einführung der elektronischen Akte

Zum 01.01.2026 wird bei den Registergerichten die elektronische Akte eingeführt. Aufgrund der damit einhergehenden Änderungen ist im neuem Jahr mit längeren Bearbeitungszeiten beim Registergericht zu rechnen. Wir bitten das zu beachten und von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Einreichung der Unterlagen zu dem Vereinsregister kann auch im neuen Jahr weiterhin auf dem Postweg erfolgen. Jedoch müssen diese Unterlagen zukünftig durch das Registergericht digitalisiert werden. Den Vereinen steht die Möglichkeit offen, die Anmeldungen über den Notar auf elektronischem Weg zu übermitteln, wodurch die Bearbeitungszeiten gegebenenfalls reduziert werden können.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei der Justiz finden Sie unter www.ejustice-bw.de.


Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung machen dürfen und auch keine verbindlichen Vorprüfungen Ihrer Vereinsregisteranmeldungen vornehmen können. Für eine ausführliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater). Hinsichtlich laufender Anmeldungsvorgänge zu Ihrem eingetragenen Verein wenden Sie sich bitte wie gehabt an den/die zuständigen Sachbearbeiter/in.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg: "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht". Diese können Sie hier herunterladen oder über das Justizministerium kostenfrei bestellen.

Hinweis:

Bitte geben Sie auf allen Schreiben den Vereinsnamen, den Sitz und die Registernummer (VR) an!

Vereine, die bereits vor der Zentralisierung beim Vereinsregister in Stuttgart eingetragen waren, behalten ihre Registernummer ohne Änderungen.

Vereine, die bereits vor der Zentralisierung eingetragen waren, erhalten eine sechsstellige Nummer, die sich aus einer Kennziffer für das bisherige Amtsgericht und der alten Vereinsnummer zusammensetzt. Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer unter Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Die Zwischenräume werden mit Nullen aufgefüllt.

 
Beispiel:

Der Amtsgerichtsbezirk Esslingen erhält nunmehr die Kennziffer 21:

Amtsgericht Esslingen VR 1 wird zu Amtsgericht Stuttgart 210001
Amtsgericht Esslingen VR 11 wird zu  Amtsgericht Stuttgart 210011
Amtsgericht Esslingen VR 111 wird zu Amtsgericht Stuttgart 210111
Amtsgericht Esslingen VR 1111 wird zu Amtsgericht Stuttgart 211111


Vereine, die zum Zeitpunkt der Zentralisierung noch nicht in einem Register eingetragen waren, erhalten ihre Registernummer mit der Eintragung.

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