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Einreichung von Jahresabschlüssen

Jahresabschlüsse für die nach dem 31.12.2005 beginnenden Geschäftsjahre sind beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen.

Abschlüsse für Geschäftsjahre, die bereits vor dem 1. Januar 2006 begonnen haben, sind  - wie bisher - bei den Amtsgerichten nunmehr allerdings in digitaler Form einzureichen.

Informationen zur Einreichung von Jahresabschlüssen erhalten Sie unter: www.ebundesanzeiger.de

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