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Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart umfasst im wesentlichen die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart- Süd, Stuttgart-West, Botnang, Hedelfingen, Wangen,Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Degerloch, Möhringen und Vaihingen der Landeshauptstadt Stuttgart. Für die Stadtbezirke Stuttgart-Bad Cannstatt und die Stadtteile im Norden des Stadtgebiets ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig. Die Grenze der beiden Gerichtsbezirke verläuft entlang von Stadtbezirksgrenzen.
Ob das Amtsgericht Stuttgart tatsächlich für Ihr Anliegen örtlich zuständig ist, können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln, die Sie mit folgendem Link anfragen können:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz
Sachlich ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig für Zivil-, Mahn-, Familien-, Straf-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Registersachen sowie für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In Landwirtschaftssachen ist das Amtsgericht Böblingen für den Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart zuständig.
In verschiedenen Aufgabenbereichen besteht eine sogenannte Zuständigkeitskonzentration, d.h. das Amtsgericht Stuttgart ist nicht nur für seinen Bezirk, sondern auch noch für die Bezirke anderer Gerichte zuständig, z.B. (weitere Sonderzuständigkeiten auf Anfrage):
Sachgebiet |
Zusätzliche Bezirke |
Mahnsachen |
Land Baden-Württemberg |
Handelsregister |
Siehe hierzu Rubrik Registergericht |
Vereins- und Güterrechtsregister |
Siehe hierzu Rubrik Registergericht |
Zwangsversteigerung und -verwaltung |
Amtsgerichte Böblingen und Leonberg |
Hinterlegungssachen |
Amtsgerichte Böblingen und Leonberg |
Insolvenzsachen |
Amtsgerichte Böblingen, Schorndorf, Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen |
Entscheidungen nach dem Personenstandsgesetz |
Landgerichtsbezirk Stuttgart |
-Anerkennungsverfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz |
Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart |