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Wie die baden-württembergische Justiz
Ihre personenbezogenen Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung verarbeitet
(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)

Das Gericht verarbeitet auch im Rahmen der Angelegenheiten der Justizverwaltung personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der Strafverfolgung finden Sie unter
Informationen zum Datenschutz in Strafsachen.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der sonstigen justiziellen Tätigkeiten finden Sie unter
Informationen zum Datenschutz in sonstigen Verfahren.

Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren finden Sie unter
Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren

1. Wer ist für die Datenverarbeitung in der Justizverwaltung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden
a) Verantwortliche Stelle

Diese Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der Justizverwaltung durch das

Amtsgericht
Hauffstraße 5,
70190 Stuttgart
als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7, Art. 13 Abs. 1 Buchst. a) DS-GVO.

b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte


Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:
Die/Der Datenschutzbeauftragte/r bei dem Amtsgericht
Hauffstraße 5,
70190 Stuttgart
Datenschutz@AGStuttgart.justiz.bwl.de

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen in Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zum Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.


2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten?

Außerhalb justizieller Verfahren und außerhalb der Strafverfolgung verarbeitet die Justiz personenbezogene Daten zu Zwecken der Justizverwaltung. Ihre personenbezogenen Daten werden insoweit allerdings nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Justiz erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.
Die Angelegenheiten der Justizverwaltung können insbesondere umfassen:

  • Ausstattung und die Verwaltung der Räumlichkeiten des Gerichts einschließlich des Hausrechts, der Videoüberwachung und der Gebäudesicherheit sowie der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes
  • Verwaltung des Personals einschließlich der Durchführung von Bewerbungsverfahren (Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren finden Sie unter Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren) sowie der Ausbildung in der Justiz, Disziplinarverfahren und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Veröffentlichung von anonymisierten Entscheidungen und Leitsätzen
  • Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Entscheidungen über die Befreiung vom Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
  • den Haushalt und das Beschaffungswesen einschließlich der Durchführung von Vergabeverfahren
  • die übrige interne Organisation und Vorgangsverwaltung (z.B. auch die Bearbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben, Anfragen von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern oder gemeinnützigen Einrichtungen, die sich um den Empfang von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren beworben haben, Angelegenheiten in Justizauktionen)
  • Angelegenheiten der Dienstaufsicht, Bearbeitung von Petitionen und sonstigen Eingaben

Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet im Bereich der Justizverwaltung nicht statt.

3. Kategorien der Verarbeitung personenbezogener Daten

Hinsichtlich der Kategorien der Datenverarbeitung in der Justizverwaltung ist aufgrund der unterschiedlichen Sachverhalte aus allen erdenklichen Lebensbereichen eine abschließende Aufzählung nicht möglich.
Allgemein hängen Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten bei den unterschiedlichen Eingaben von deren Inhalt ab und können daher auch nicht näher eingegrenzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesamte Personalverwaltung, da sich in den Personalakten nicht nur sämtliche dienstlich relevanten Personaldaten (u.a. Name, Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, Krankenversicherung, Beförderungen, Abordnungen, Beurteilungen etc.), sondern auch der gesamte Schriftverkehr befindet. In den gesondert aufgeführten Verfahren der Justizverwaltung (u.a. Entscheidungen über die Befreiung vom Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen, Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, Disziplinarverfahren) werden ausschließlich die nach der jeweiligen Verfahrensordnung zu erhebenden Daten verarbeitet. Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit lediglich die Namen und Kontaktdaten von Personen (Pressevertretern), die eine Übermittlung von Entscheidungen förmlich beantragt haben. Zum Zwecke der Gebäudesicherheit und der Ausübung des Hausrechts mit Uhrzeiten versehene Videoaufzeichnungen von Personen in Gerichtsgebäuden oder im unmittelbaren Umfeld von Gerichtsgebäuden sowie die Personaldaten nebst Lichtbild von Personen, die mit einem Hausverbot belegt wurden. Zum Zwecke der Auskunftserteilung nach der DS-GVO, dem LIFG und der JI-Richtlinie sowie bei Berichtigungs-, Löschungs- und Einschränkungsbegehren verarbeiten wir die uns zur Verfügung gestellten Kontaktdaten im Rahmen der Begehren in gesonderten Verwaltungsvorgängen.
In den unterschiedlichen Bereichen der Justizverwaltung können aus den genannten Gründen auch die besonderen Kategorien personenbezogener Daten des Art. 9 Abs. 1 DS-GVO (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) umfasst sein. Vollständige Informationen über die im konkreten Einzelfall verarbeiteten personenbezogenen Daten erteilen wir gerne auf Anfrage.

4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung erfolgt – soweit sie nicht gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. a) DS-GVO aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen erfolgt – auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 c) und e), Absatz 2 und 3 DS-GVO, §§ 4-6 LDSG.
Soweit die Verarbeitung dabei besondere Kategorien von personenbezogenen Daten umfasst, erfolgt sie aufgrund von Art. 9 Absatz 2 Buchst. b), f) und g) DS-GVO sowie § 5 Absatz 2, § 6 LDSG.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videoüberwachung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit § 18 des Landesdatenschutzgesetzes.
Für die Bearbeitung von Verfahren betreffend das Erfordernis eines Ehefähigkeitszeugnisses gilt ergänzend § 1, für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen § 107 FamFG und für Verfahren nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dessen Vorschriften.
Für die Bearbeitung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Einschränkungsbegehren sind ergänzend zum ersten Unterabsatz folgende Vorschriften Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Artikel 12 bis 18 DS-GVO, §§ 5,7 und 8 LIFG und Art. 14 bis 18 der der Richtlinie (EU) 2016/680.

5. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Im Rahmen der Justizverwaltung resultieren die der Verarbeitung unterliegenden personenbezogenen Daten im Wesentlichen aus den Eingaben von Betroffenen oder Dritten, beigezogenen oder eingesehenen Verfahrensakten und dienstlichen Stellungnahmen sowie dem sonstigen Schriftverkehr. Die Justiz kann entsprechend der jeweiligen Verfahrensordnung personenbezogene Daten aber auch bei anderen Stellen und Personen, durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten erheben.

6. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Als Empfänger der personenbezogenen Daten kommen in Betracht

  • das jeweils für die Verwaltungsangelegenheit zuständige Personal des Gerichts gegebenenfalls auch gesondert auf den Datenschutz verpflichtete Praktikanten im Rahmen von rechtlich vorgeschriebenen Praktika
  • bei Dienstaufsichtsbeschwerden auch der Teil des Gerichtspersonals, der von der Beschwerde betroffen oder mit dem von der Beschwerde betroffenen Dienstgeschäft betraut ist
  • im Rahmen der Dienstaufsicht über das Gericht das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
  • im Rahmen der Personalverwaltung das Landesamt für Besoldung und Versorgung
  • im Rahmen der Personalverwaltung Beschäftigungsstellen, denen Bedienstete und Referendare zugeordnet und zu denen Bedienstete und Referendare abgeordnet, zugewiesen oder versetzt werden sowie dem Personalrat, dem Richterrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Beauftragten für Chancengleichheit
  • bei Verfahren über die Notwendigkeit von Ehefähigkeitszeugnissen die betroffenen Eheleute und das zuständige Standesamt
  • bei Anträgen auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen die betroffenen Eheleute und der Antragsteller
  • Pressevertreter nach Maßgabe von § 4 des Landespressegesetzes
  • die Öffentlichkeit bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, bei denen ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht und die Beziehbarkeit auf eine natürliche Person nicht vollständig vermieden werden kann
  • im Falle des Verdachts einer verfolgbaren Straftat die Strafverfolgungsbehörden
  • im Falle einer Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften
  • im Rahmen der Unterstützung des Gerichts bei der Wartung und Prüfung von Systemen der elektronischen Datenverarbeitung die hierfür zuständige Behörde bzw. jeweils hierzu vertraglich verpflichtete Firmen als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28

7. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erreichung eines zulässigen Verarbeitungszwecks erforderlich erscheint. Für die Dauer der Aufbewahrung von Schriftgut gelten die Vorschriften des Landesjustizschriftgutaufbewahrungsgesetzes und der Landesjustizschriftgutaufbewahrungsverordnung.
Die Daten der Videoüberwachung werden, soweit sich nicht der Verdacht einer konkreten Straftat ergibt, der zum Zweck der Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden eine längere Speicherung einzelner Passagen erfordert, längstens 4 Wochen gespeichert.

8. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.
Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.

9. Ihre Rechte als betroffene Person auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit

Das Gericht sieht nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen davon ab, Betroffene von der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten oder der Verarbeitung zu einem bei der Erhebung nicht vorgesehenen Zweck zu benachrichtigen. Gründe hierfür können insbesondere sein, dass die betroffene Person auch ohne Benachrichtigung bereits über die Information verfügt (Art. 14 Absatz 5 Buchst. a) DS-GVO), dass die Erteilung dieser Information sich als unmöglich erweist oder dass sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (Art. 14 Absatz 4 Buchst. b) DS-GVO). Unter diesen Gesichtspunkten wird insbesondere davon abgesehen, Personen, die bei der laufenden Videoüberwachung durch das Gerichtspersonal ohne Verwendung gespeicherter Daten identifiziert werden, hiervon zu benachrichtigen (§ 18 Absatz 4 LDSG). Weiterhin wird regelmäßig von der Benachrichtigung abgesehen, wenn aus anderen Verfahren stammende personenbezogene Daten (insbesondere im Rahmen der Dienstaufsicht) für die Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, die Rechnungsprüfung oder die Durchführung von Organisationsuntersuchungen benötigt wird (§ 6 Absatz 2 LDSG).
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob das Gericht Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO) und aus den in § 9 LDSG genannten Gründen beschränkt.
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden
Erklärung – zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei die Akten dann von Amts wegen unaufgefordert vernichtet werden. Einschränkungen des Rechts auf Löschung ergeben sich insbesondere aus § 10 LDSG.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO oder von § 10 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 LDSG besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Sie haben nach Artikel 20 DS-GVO ein Recht auf Datenübertragbarkeit.


10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO und auf Widerruf der Einwilligung

Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere gesetzliche Regelungen.
Soweit die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt.

11. Verpflichtung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten durch den Betroffenen, Folgen der Nichtbekanntgabe

In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht im Allgemeinen keine Pflicht zur Angabe personenbezogener Daten. Die Nichtangabe kann jedoch etwa zur Folge haben, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann oder ein Vertrag bzw. ein Ausbildungsverhältnis nicht zustande kommt.

12. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO:

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

Landesbeauftragten für den Datenschutz
Königstraße 10a
70173 Stuttgart

zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Verwaltung der Gerichte. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte innehat und eine Aufsicht auch nur ausübt, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden.

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