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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Stuttgart!
Kontakte und Öffnungszeiten der einzelnen Abteilungen:
Kontaktinformationen
Achtung geänderte Anfahrt!
Anfahrt
Aktuelle Hinweise:
Informationen im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz
vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus
(COVID-19):
Der Zutritt zu den Gebäuden des Amtsgerichts wird über die Hausverfügung
geregelt. In dieser finden Sie Hinweise zu Zutrittsbeschränkungen und Zutrittskontrollen; allgemeine Abstandsregelungen und
Hygienemaßnahmen sowie Hinweise für Verfahrensbeteiligte.
Sollten Sie keine medizinische Maske mit sich führen, können Sie diese in der Gerichtszahlstelle im Erdgeschoss (Raum 59) gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro erwerben.
Im Übrigen sind die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Verfahrensbeteiligten vor Infektionen getroffen. Bitte beachten Sie dazu jeweils die Anordnungen der Vorsitzenden.
Kontaktdatenerhebung:
Wir bitten Sie, während Ihres Besuchs das Formular zur Erhebung von Kontaktdaten zum Schutz vor
Corona auszufüllen und beim Verlassen des Gebäudes abzugeben. Auf diese Weise können wir Sie unter Wahrung Ihrer
datenschutzrechtlichen Belange informieren, falls im Nachhinein bekannt wird, dass sich während Ihres Besuchs eine infizierte Person
zeitgleich im selben Bereich aufgehalten hat.
Kontaktreduzierung:
Nutzen Sie die Möglichkeiten, Einzahlungen per Überweisung durchzuführen und Ihre
Anliegen schriftlich oder telefonisch vorzubringen. Dies gilt auch für eilbedürftige Angelegenheiten wie Ausschlagungen: Wenden
Sie sich in diesen Fällen telefonisch an das Nachlassgericht. Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen werden derzeit nur
im schriftlichen Verfahren bearbeitet. Die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle sind weiterhin eingeschränkt, siehe
Öffnungszeiten.
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu
erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen
können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf dem gesetzlich
vorgegebenen elektronischen Weg vorgenommen werden. Hinweise zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen oder Schriftsätzen
finden Sie hier.
Hinweis zum
Mahngericht:
Das Mahngericht ist aktuell telefonisch nur noch von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr erreichbar.
Information zum Nachlassgericht:
In Einzelfällen kann es im Bereich der Nachlassabteilung derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten um Ihr
Verständnis.
Warnung vor betrügerischen Anrufen:
Seit längerer Zeit geben sich in ganz Deutschland wieder vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart
aus und mahnen Geldzahlungen an. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer
des Amtsgerichts Stuttgart.
Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert
wurden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die "1" zu drücken oder die “2“, um weitere Auskünfte zu
erhalten.
Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.
Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart
getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt.
Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.
Warnhinweis vor falschen
Rechnungen:
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammen-hang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im
Justizportal des Bundes und der Länder vor -teilweise irreführenden- Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht
von Justizbehörden stammen. Bitte beachten Sie hierzu die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundes-ministeriums der
Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten.
Derzeit kursierende "Offerten" unter dem vermeintlichen Absender "Amtsgericht Stuttgart" (mit Bundesadler) stammen nicht von der
Justiz.
