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Gründung eines Vereines 

Im Vereinsregister werden die Vereine mit einem ideellen, nichtwirtschaftlichen Zweck eingetragen, d.h. deren Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

Erst mit der Eintragung erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit und kann den Rechtsformzusatz „e.V.“ führen.

Ob ein Verein gemeinnützig ist, wird vom zuständigen Finanzamt entschieden, die Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird ebenfalls vom Finanzamt erteilt.

Informationen zur Gründung eines Vereins können Sie den folgenden Merkblättern entnehmen. Zur Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht Stuttgart kann auch der anliegende Vordruck benutzt werden.



Merkblatt  zur Gründung eines Vereins

Beispielssatzung eines Vereines

Merkblatt zur Protokollführung bei Vereinen

 Neuanmeldung eines Vereines

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre klicken Sie hier zum Download oder Bestellen der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht" "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht" und über Service-bw, dem Portal zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg und deren Leistungen.

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