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Vorstands- und Satzungsänderungen
Vorstands- und Satzungsänderungen sind zur Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.
Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form (Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar/Ratschreiber) durch die Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet werden.
Zur Anmeldung der Veränderungen beim Amtsgericht Stuttgart kann der anliegende Vordruck benutzt werden
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht".
