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Auflösung und Liquidation

Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins besteht der Verein nur noch zum Zwecke der Liquidation des Vereinsvermögens.

Die  Auflösung des Vereins, wie auch die Beendigung der Liquidation und damit das Erlöschen des Vereins,  muss in öffentlich beglaubigter Form (Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar/Ratschreiber) durch die Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet werden. 

Zur Anmeldung der Auflösung und Beendigung der Liquidation beim Amtsgericht Stuttgart kann der anliegende Vordruck benutzt werden

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht".

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