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Presseservice
Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
Das Amtsgericht Stuttgart will mit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit die Ausführung der ihm
übertragenen gesetzlichen Aufträge darstellen und seine Arbeit transparent machen. Ziel ist dabei insbesondere, die Medien mit
den zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe notwendigen Informationen zu versehen, aber auch bei den Bürgern das Vertrauen
in die rechtsgewährende Tätigkeit der Gerichte zu stärken.
Die Informationspflichten und -rechte nach § 4 des Landespressegesetzes werden neben dem Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart
grundsätzlich nur von den Pressereferenten und deren Vertretern wahrgenommen.
Im Anschluss finden Sie eine Übersicht mit den Namen und Telefonnummern der Pressereferenten, die wir Ihnen als Download im PDF-Format anbieten.
Weitere Hinweise:
Beachten Sie bitte auch unseren Internetauftritt: http://www.amtsgericht-stuttgart.de
Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung sind gem. § 169 S. 2
Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Ein Verstoß kann wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten im
Falle eines Revisionsverfahrens zur Aufhebung einer Entscheidung führen.
Innerhalb des Sitzungssaals, aber außerhalb einer Gerichtsverhandlung (also vor Aufruf der Sache, in Verhandlungspausen und nach dem
Schluss der Sitzung können Aufnahmen vom Präsidenten des Amtsgerichts genehmigt werden, wenn der Vorsitzende einverstanden
ist.
Aufnahmen außerhalb einer Gerichtsverhandlung im Gebäude des Amtsgerichts Stuttgart, also auch vor dem Sitzungssaal bedürfen
der vorherigen Genehmigung des Präsidenten des Amtsgerichts.