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Geschichte des Amtsgerichts Stuttgart

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes zum 1. Oktober 1879 wurde das für die Stuttgarter Justizbehörde eigens hierfür erstellte Justizgebäude zwischen den Straßenzügen der Urbanstraße und der Olgastraße bezugsfertig. Das Amtsgericht Stuttgart verblieb zunächst noch in dem Gebäude des ehemaligen Oberlandesgerichts in der Rotebühlstraße 35 sowie der Gartenstraße. Ab Mitte 1880 war des Amtsgericht Stuttgart – Stadt – im Flügel des neuen Justizgebäudes rechts vom Eingang in der Archivstraße untergebracht. Dieser Bereich ist in Teilen noch erhalten, während der überwiegende Teil des Justizgebäudes im September 1944 vollständig zerstört wurde.
Im Jahre 1924 wurde im Übrigen das bis dahin bestehende einheitliche Amtsgericht Stuttgart aufgeteilt und an dessen Stelle die Stuttgarter Amtsgerichte –Stadt – und Stuttgart-Bad Cannstatt mit den Bezeichnungen Stuttgart I und Stuttgart II geführt. Dem Amtsgericht Stuttgart I, also den heutigen Amtsgericht Stuttgart wurden damals mehrere Fildergemeinden sowie Waldenbuch zugewiesen; im Rahmen der Gebietsreform 1975 wurden diese teilweise dem Amtsgericht Nürtingen zugeordnet.

Abbildung: Gebäudeansicht aus dem Jahr 1879

(Bild: Ansicht Archivstrasse 15)


Der Aufbau einer demokratischen Justiz, der durch die amerikanische Besatzungsmacht Ende 1945 in die Wege geleitet wurde, bedingte einen Wiederaufbau der zerstörten Justizgebäude. Dies führte für das Oberlandesgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart in dem Bereich Urban - Olgastraße zum Aufbau neuer Gerichtsgebäude -  während des Amtsgericht Stuttgart hierauf noch viele Jahre zu warten musste. Durch den Ausbau der rechtsprechenden Gewalt in den 50er und 60er Jahren, die durch eine Ausweitung der Rechtsgewährung auch zu einem größeren Personalbedarf führte, trat bei Amtsgericht ein stark wachsender Raumbedarf auf. Dieser wurde lange Zeit auch durch Anmieten von Gebäuden im Bereich des sogenannten Justizviertels realisiert und führte schließlich dazu, dass das Amtsgericht Stuttgart in insgesamt 23 Gebäuden untergebracht war, bei welchen es sich überwiegend um ehemalige Wohngebäude handelte, die für eine effiziente Organisation nicht geeignet waren. Erst in der zweiten Hälfte der 80er Jahre wuchs die Erkenntnis, dass die Unterbringung des Amtsgerichts Stuttgart für eine moderne Organisation der Verfahrensabläufe vollkommen unzureichend war und insbesondere sich einzelne Gebäude in einem weniger ansehnlichen Zustand befanden, welcher der Aufgabe und damit dem Ansehen der rechtsprechenden Gewalt schadete. Im Jahre 1991 konnte schließlich das neue Gebäude in der Hauffstraße (am Neckartor) bezogen werden, das bereits nach seinem äußeren Erscheinungsbild offen wirkt, mit hellem und moderneren Baumaterialien erstellt ist und deshalb in seiner architektonischen Wirkung den Aufgaben und der Stellung der Justiz eines demokratischen Staates eher gerecht wird. Seit der Zusammenfassung aller Abteilung des Amtsgerichts Stuttgart in einem Gebäude ist das Bewusstsein für die gemeinsame Aufgabe spürbar gewachsen, was sich unter anderem auch auf die Leistungsfähigkeit und Bereitschaft aller Mitarbeiter niedergeschlagen hat.
 

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