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Geschichte des Amtsgerichts Stuttgart
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes zum 1. Oktober 1879 wurde das für die Stuttgarter
Justizbehörde eigens hierfür erstellte Justizgebäude zwischen den Straßenzügen der Urbanstraße und der
Olgastraße bezugsfertig. Das Amtsgericht Stuttgart verblieb zunächst noch in dem Gebäude des ehemaligen Oberlandesgerichts
in der Rotebühlstraße 35 sowie der Gartenstraße. Ab Mitte 1880 war des Amtsgericht Stuttgart – Stadt – im
Flügel des neuen Justizgebäudes rechts vom Eingang in der Archivstraße untergebracht. Dieser Bereich ist in Teilen noch
erhalten, während der überwiegende Teil des Justizgebäudes im September 1944 vollständig zerstört wurde.
Im Jahre 1924 wurde im Übrigen das bis dahin bestehende einheitliche Amtsgericht Stuttgart aufgeteilt und an dessen Stelle die
Stuttgarter Amtsgerichte –Stadt – und Stuttgart-Bad Cannstatt mit den Bezeichnungen Stuttgart I und Stuttgart II geführt.
Dem Amtsgericht Stuttgart I, also den heutigen Amtsgericht Stuttgart wurden damals mehrere Fildergemeinden sowie Waldenbuch zugewiesen; im
Rahmen der Gebietsreform 1975 wurden diese teilweise dem Amtsgericht Nürtingen zugeordnet.
(Bild: Ansicht Archivstrasse 15)
Der Aufbau einer demokratischen Justiz, der durch die amerikanische Besatzungsmacht Ende 1945 in die Wege geleitet wurde, bedingte einen
Wiederaufbau der zerstörten Justizgebäude. Dies führte für das Oberlandesgericht Stuttgart und das Landgericht
Stuttgart in dem Bereich Urban - Olgastraße zum Aufbau neuer Gerichtsgebäude - während des Amtsgericht Stuttgart
hierauf noch viele Jahre zu warten musste. Durch den Ausbau der rechtsprechenden Gewalt in den 50er und 60er Jahren, die durch eine
Ausweitung der Rechtsgewährung auch zu einem größeren Personalbedarf führte, trat bei Amtsgericht ein stark wachsender
Raumbedarf auf. Dieser wurde lange Zeit auch durch Anmieten von Gebäuden im Bereich des sogenannten Justizviertels realisiert und
führte schließlich dazu, dass das Amtsgericht Stuttgart in insgesamt 23 Gebäuden untergebracht war, bei welchen es sich
überwiegend um ehemalige Wohngebäude handelte, die für eine effiziente Organisation nicht geeignet waren. Erst in der
zweiten Hälfte der 80er Jahre wuchs die Erkenntnis, dass die Unterbringung des Amtsgerichts Stuttgart für eine moderne
Organisation der Verfahrensabläufe vollkommen unzureichend war und insbesondere sich einzelne Gebäude in einem weniger
ansehnlichen Zustand befanden, welcher der Aufgabe und damit dem Ansehen der rechtsprechenden Gewalt schadete. Im Jahre 1991 konnte
schließlich das neue Gebäude in der Hauffstraße (am Neckartor) bezogen werden, das bereits nach seinem äußeren
Erscheinungsbild offen wirkt, mit hellem und moderneren Baumaterialien erstellt ist und deshalb in seiner architektonischen Wirkung den
Aufgaben und der Stellung der Justiz eines demokratischen Staates eher gerecht wird. Seit der Zusammenfassung aller Abteilung des
Amtsgerichts Stuttgart in einem Gebäude ist das Bewusstsein für die gemeinsame Aufgabe spürbar gewachsen, was sich unter
anderem auch auf die Leistungsfähigkeit und Bereitschaft aller Mitarbeiter niedergeschlagen hat.