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Organisation

 

Der Dienstvorstand des Amtsgerichts Stuttgart ist sein Präsident.

Das Amtsgericht nimmt vorrangig Rechtsprechungs- daneben auch Verwaltungsaufgaben wahr.

 

 

Organisation der Rechtsprechungsaufgaben

 

Spruchkörper beim Amtsgericht sind im Zivilbereich der Einzelrichter, im Strafbereich ebenfalls der Einzelrichter und das Schöffengericht. Das Präsidium, ein Selbstverwaltungsorgan der Richter, bestimmt die zuständigen Richter innerhalb des Gerichts und damit den gesetzlichen Richter jährlich im Voraus.

 

 

Organisation der Verwaltungsaufgaben

 

Der Präsident des Amtsgerichts nimmt neben den Rechtsprechungsaufgaben auch Verwaltungsaufgaben wahr. Dieser führt z.B. auch die Dienstaufsicht über die Beschäftigten des Amtsgerichts einschließlich der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk.

            Organigramm des Amtsgerichts Stuttgart

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