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Elektronische Akte

Am 28. September 2022 wurde die eAkte am Amtsgericht Stuttgart eingeführt. Aktuell findet diese in den Fachbereichen Zivilabteilung, Familiengericht, Immobiliarvollstreckung und Insolvenzgericht Anwendung.

Am 22. März 2023 wird die eAkte ebenfalls in den Fachbereich Betreeungsabteilung eingeführt.

Was ändert sich?
Mit der eAkte ändert sich die Arbeitsweise im Gericht:

  • Alle neu eingehenden Verfahren werden in diesen Fachbereichen elektronisch geführt.
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhalten in diesen Verfahren die Schriftstücke des Gerichts ausschließlich in elektronischer Form über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA).
  • Die Akteneinsicht wird auf elektronischem Weg über das Akteneinsichtsportal gewährt.
  • Bürgerinnen und Bürger können das Gericht weiterhin auf den bekannten Wegen erreichen.


Hier finden Sie Hinweise zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs und zur elektronischen Aktenführung.

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