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Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.
Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten. Dafür sind die Anwälte zuständig. Für ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann allerdings eventuell Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Beratungshilfe kann sowohl beim Amtsgericht als auch direkt beim Anwalt beantragt werden.
1. Standort
2.
Öffnungszeiten
Anträge oder Erklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Telefonnummern, Kontaktdaten und Öffnungezeiten sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Kontakt- und Öffnungszeitenliste.
Bitte beachten Sie, dass bei allgemeinen telefonischen Anfrage
keine Rechtsberatung erfolgt! - siehe Weiterführende
Informationen.
In besonders eilbedürftigen und dringenden Fällen (Gewaltschutzsachen, Räumungsschutz, etc.)
wenden Sie sich bitte an die Infothek im EG.
3. Beratungshilfe
Der Antrag auf Beratungshilfe kann schriftlich oder mündlich im Termin erfolgen.
Finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und testen Sie vor der
Antragstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht: www.service.justiz.de/beratungshilfe.
Den Beratungshilfevordruck
für die schriftliche Antragstellung können Sie auf unserer Homepage herunterladen oder bei der Infothek des Amtsgerichts erhalten
und jederzeit bei Gericht einreichen.
4. Anwaltliche Rechtsberatung
Bitte beachten Sie, dass ein unentgeltlicher Beratungstermin durch einen Rechtsanwalt nur nach vorheriger
telefonischer Terminvereinbarung möglich ist!
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Kontakt-
und Öffnungszeitenliste.