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Wir weisen darauf hin, dass die Gerichtskosten für Eintragungen im Handelsregister ausschließlich durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt werden.

Bitte verwechseln Sie Angebote Dritter in Rechnungsform, die leider unmittelbar nach Veröffentlichung der Eintragungen versandt werden, nicht mit der Abrechnung dieser Gerichtskosten.



Gebührenbescheide des Bundesanzeigers für Eintragungen im Transparenzregister:
Für die Führung des Transparenzregisters ist nicht das Registergericht, sondern der Bundesanzeiger-Verlag zuständig. Gebührenbefreiungen aufgrund Gemeinnützigkeit für Bescheide des Transparenzregisters sind beim Transparenzregister direkt zu beantragen (unter www.transparenzregister.de).



Informationen zum Vereinsregister

   Gründung eines Vereines

   Vorstands- und Satzungsänderungen

   Auflösung und Liquidation

 

Die Vereinsregister in Baden-Württemberg sind inzwischen digitalisiert und werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.

Die Registerblätter können gegen Gebühr über das Justizportal Baden-Württemberg eingesehen werden. Sonstige Urkunden können weiterhin in Papierform angefordert werden.



Anmeldungen zum Vereinsregister sind grundsätzlich in Papierform direkt beim zuständigen Registergericht einzureichen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in elektronischer Form über eine(n) deutsche(n) Notar(in) Ihrer Wahl zu übersenden. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei der Justiz finden Sie auf www.ejustice-bw.de.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre Rechtswegweiser zum Vereinsrecht" und über Service-bw, dem Portal zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg und deren Leistungen.



Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen zum Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form einzureichen sind.

Es bedarf der Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder Ratschreiber

Bitte geben Sie auf allen Schreiben den Vereinsnamen, den Sitz und die Registernummer (VR) an!

Vereine, die bereits vor der Zentralisierung beim Vereinsregister in Stuttgart eingetragen waren, behalten ihre Registernummer ohne Änderungen.

Vereine, die bereits vor der Zentralisierung eingetragen waren, erhalten eine sechsstellige Nummer, die sich aus einer Kennziffer für das bisherige Amtsgericht und der alten Vereinsnummer zusammensetzt. Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer unter Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Die Zwischenräume werden mit Nullen aufgefüllt.

 

Beispiel:

Der Amtsgerichtsbezirk Esslingen erhält nunmehr die Kennziffer 21:

  • Amtsgericht Esslingen VR 1 wird zu Amtsgericht Stuttgart 210001
  • Amtsgericht Esslingen VR 11 wird zu  Amtsgericht Stuttgart 210011
  • Amtsgericht Esslingen VR 111 wird zu Amtsgericht Stuttgart 210111
  • Amtsgericht Esslingen VR 1111 wird zu Amtsgericht Stuttgart 211111

 

Vereine, die zum Zeitpunkt der Zentralisierung noch nicht in einem Register eingetragen waren, erhalten ihre Registernummer mit der Eintragung.

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