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Einführung der elektronischen Akte
Zum 01.01.2026 wird bei den Registergerichten die
elektronische Akte eingeführt. Aufgrund der damit einhergehenden Änderungen ist im neuem Jahr mit längeren
Bearbeitungszeiten beim Registergericht zu rechnen. Wir bitten das zu beachten und von
Sachstandsanfragen abzusehen. Die Einreichung der Unterlagen zu dem Vereinsregister kann auch im neuen Jahr weiterhin auf dem
Postweg erfolgen. Jedoch müssen diese Unterlagen zukünftig durch das Registergericht digitalisiert werden. Den Vereinen steht die
Möglichkeit offen, die Anmeldungen über den Notar auf elektronischem Weg zu übermitteln, wodurch die Bearbeitungszeiten
gegebenenfalls reduziert werden können.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von
Dokumenten bei der Justiz finden Sie unter www.ejustice-bw.de.
Die Vereinsregister in Baden-Württemberg sind inzwischen digitalisiert und werden zentral bei den
Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt. Das Vereinsregister Stuttgart befindet sich in der Neckarstraße 121,
70190 Stuttgart.
Registerauskünfte sowie unbeglaubigte Registerauszüge können jederzeit kostenlos über das gemeinsame Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de abgerufen werden.
Darüber hinaus können Registerausdrucke schriftlich oder per E-Mail beantragt werden unter register@agstuttgart.justiz.bwl.de.
Gemeinnützige Vereine sind von der Zahlung der Gebühren befreit. Bei Beantragungen ist stets die vollständige Anschrift des Antragsstellers anzugeben.
Allgemeine Hinweise zu Vereinen wie die Eintragung, die elektronische Führung sowie die Gemeinnützigkeit finden Sie hier.
Darüber hinaus stehen Ihnen folgenden Anmeldeformulare und Merkblätter zur Verfügung:
Vorstands- und Satzungsänderungen
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen zum Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form einzureichen sind. Es bedarf der
Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar und Ratsschreiber.
Noch Fragen offen? Vereinshotline: 0711 / 921 - 3615
Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung machen dürfen und auch keine
verbindlichen Vorprüfungen Ihrer Vereinsregisteranmeldungen vornehmen können. Für eine ausführliche Rechtsberatung
wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe (z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater). Hinsichtlich laufender
Anmeldungsvorgänge zu Ihrem eingetragenen Verein wenden Sie sich bitte wie gehabt an den/die zuständigen Sachbearbeiter/in.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre Rechtswegweiser zum Vereinsrecht".
Hinweis:
Bitte geben Sie auf allen Schreiben den Vereinsnamen, den Sitz und die Registernummer (VR) an!
Vereine, die bereits vor der Zentralisierung beim Vereinsregister in Stuttgart eingetragen waren, behalten ihre Registernummer ohne Änderungen.
Vereine, die bereits vor der Zentralisierung eingetragen waren, erhalten eine sechsstellige Nummer, die sich aus einer Kennziffer für das bisherige Amtsgericht und der alten Vereinsnummer zusammensetzt. Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer unter Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Die Zwischenräume werden mit Nullen aufgefüllt.
Beispiel:
Der Amtsgerichtsbezirk Esslingen erhält nunmehr die Kennziffer 21:
- Amtsgericht Esslingen VR 1 wird zu Amtsgericht Stuttgart 210001
- Amtsgericht Esslingen VR 11 wird zu Amtsgericht Stuttgart 210011
- Amtsgericht Esslingen VR 111 wird zu Amtsgericht Stuttgart 210111
- Amtsgericht Esslingen VR 1111 wird zu
Amtsgericht Stuttgart 211111
Vereine, die zum Zeitpunkt der Zentralisierung noch nicht in einem Register eingetragen waren, erhalten ihre Registernummer mit der Eintragung.
