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Einführung der elektronischen Akte

Zum 01.01.2026 wird bei den Registergerichten die elektronische Akte eingeführt. Aufgrund der damit einhergehenden Änderungen ist im neuem Jahr mit längeren Bearbeitungszeiten beim Registergericht zu rechnen. Wir bitten das zu beachten und von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Einreichung der Unterlagen zu dem Vereinsregister kann auch im neuen Jahr weiterhin auf dem Postweg erfolgen. Jedoch müssen diese Unterlagen zukünftig durch das Registergericht digitalisiert werden. Den Vereinen steht die Möglichkeit offen, die Anmeldungen über den Notar auf elektronischem Weg zu übermitteln, wodurch die Bearbeitungszeiten gegebenenfalls reduziert werden können.


Wir weisen darauf hin, dass die Gerichtskosten für Eintragungen im Handelsregister ausschließlich durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt werden.
Bitte verwechseln Sie Angebote Dritter in Rechnungsform nicht mit der Abrechnung dieser Gerichtskosten.


Warnhinweis:

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor -teilweise irreführenden- Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.

Bitte beachten Sie hierzu die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinediensten.

Derzeit kursierende "Offerten" unter dem vermeintlichen Absender "Amtsgericht Stuttgart" (mit Bundesadler) stammen nicht von der Justiz.



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