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Aufgabe der Register
Die wichtigste Aufgabe dieser öffentlichen
Register ist die Erhöhung der Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr. Bestimmte rechtliche und tatsächliche
Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Be- deutung sind, sollen zuverlässig und vollständig
"registriert" werden und jedermann jederzeit zugänglich sein. Das Handelsregister offenbart die wichtigsten Rechtsverhältnisse
der Kaufleute, indem es z.B. Auskunft darüber gibt, wer ein Unternehmen vertritt oder wer für Verbindlichkeiten haftet. Es dient
so Unternehmensinteressen, weil eine Eintragung in das Handelsregister entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner ent- behrlich
macht. Es dient auch dem Informationsbedürfnis dieser Ge- schäftspartner und dem der Allgemeinheit.
So kann es z.B. für das Einklagen oder das Vollstrecken einer Forder- ung unerlässlich sein zu wissen, wie eine Firma lautet, wer ihr Inhaber ist, wer gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft ist, in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird oder auch welche Vermö- gensmasse für Verbindlichkeiten haftet.
Die Register genießen "Negative Publizität
i.S. von § 15 HGB".
Um
wirklich zur Verkehrssicherheit beizutragen, müssen die Register deshalb vollständig sein und den aktuellen Stand der
Rechtsverhältnisse wiedergeben.
Daraus ergeben sich Anmeldepflichten für die Beteiligten, die notfalls durch das Registergericht im Zwangsgeldverfahren durchgesetzt
werden.