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Vorstands- und Satzungsänderungen

Vorstands- und Satzungsänderungen sind zur Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.


Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form (Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar/Ratschreiber) durch die Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet werden.


Zur Anmeldung der Veränderungen beim Amtsgericht Stuttgart kann der anliegende Vordruck benutzt werden:

    Merkblatt für eingetragene Vereine

    Merkblatt zur Protokollführung bei Vereinen

    Anmeldung von Veränderungen beim Verein


Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht" und über Service-bw, dem Portal zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg und deren Leistungen.



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