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Vorstands- und Satzungsänderungen
Vorstands- und Satzungsänderungen sind zur Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.
Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form (Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar/Ratschreiber) durch die Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet werden.
Zur Anmeldung der Veränderungen beim Amtsgericht Stuttgart kann der anliegende Vordruck benutzt werden:
Merkblatt für eingetragene Vereine
Merkblatt zur Protokollführung bei Vereinen
Anmeldung von Veränderungen beim Verein
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht" und über Service-bw, dem Portal zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg und deren Leistungen.