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Auflösung und Liquidation

Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins besteht der Verein nur noch zum Zwecke der Liquidation des Vereinsvermögens.

Die  Auflösung des Vereins, wie auch die Beendigung der Liquidation und damit das Erlöschen des Vereins,  muss in öffentlich beglaubigter Form (Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar/Ratschreiber) durch die Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet werden. 

Zur Anmeldung der Auflösung und Beendigung der Liquidation beim Amtsgericht Stuttgart kann der anliegende Vordruck benutzt werden.

  Merkblatt zur Auflösung und Liquidation bei Vereinen

  Merkblatt zur Protokollführung bei Vereinen

  Anmeldung der Auflösung des Vereins

  Anmeldung des Erlöschens des Vereins

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre klicken Sie hier zum Download oder Bestellen der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht" "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht" und über Service-bw, dem Portal zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg und deren Leistungen.

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