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Auflösung und Liquidation
Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins besteht der Verein nur noch zum Zwecke der Liquidation des Vereinsvermögens.
Die Auflösung des Vereins, wie auch die Beendigung der Liquidation und damit das Erlöschen des Vereins, muss in öffentlich beglaubigter Form (Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar/Ratschreiber) durch die Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet werden.
Zur Anmeldung der Auflösung und Beendigung der Liquidation beim Amtsgericht Stuttgart kann der anliegende Vordruck benutzt werden.
Merkblatt zur Auflösung und Liquidation bei Vereinen
Merkblatt zur Protokollführung bei Vereinen
Anmeldung der Auflösung des Vereins
Anmeldung des Erlöschens des Vereins
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht" und über Service-bw, dem Portal zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg und deren Leistungen.