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Aktuelles
Einführung der elektronischen Akte
Zum 01.01.2026 wurde bei den Registergerichten die elektronische Akte eingeführt. Die Einreichung der Unterlagen zum Vereinsregister kann zwar weiterhin auf dem Postweg erfolgen. Diese Unterlagen müssen jedoch durch das Registergericht digitalisiert werden. Wir weisen darauf hin, dass Vereine die Anmeldungen über den Notar auch auf elektronischem Weg übermitteln können, wodurch die Bearbeitungszeit gegebenenfalls reduziert werden kann.
Insgesamt weisen wir darauf hin, dass aufgrund der damit einhergehenden Änderungen nach wie vor mit längeren Bearbeitungszeiten beim Registergericht zu rechnen ist. Wir bitten dies zu beachten und von Sachstandsanfragen abzusehen.
Hinweis:
Im Registerportal www.handelsregister.de kann es aktuell phasenweise lastbedingt und aufgrund missbräuchlicher Abrufe zu langen Wartezeiten bzw. Abbrüchen beim Aufbau der Webseiten kommen. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen in dem Fall zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen oder sich in dringenden Fällen an das zuständige Registergericht zu wenden. Dies führt aktuell zu vermehrten Anfragen zu Dokumenten- und Registerauszügen beim Registergericht Stuttgart. Es ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
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