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Wir weisen darauf hin, dass die Gerichtskosten für Eintragungen im Handelsregister ausschließlich durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg in Rechnung gestellt werden.

Bitte verwechseln Sie Angebote Dritter in Rechnungsform nicht mit der Abrechnung dieser Gerichtskosten.

Derzeit kursierende "Offerten" unter dem vermeintlichen Absender "Amtsgericht Stuttgart" (mit Bundesadler) stammen nicht von der Justiz.



„Durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27.03.2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020, Teil 1 Nr. 14; Seite 569) wurden die Fristen für bestimmte Anmeldungen verlängert. Wir erwarten daher ein erhöhtes Aufkommen zum Jahresende und bitten um möglichst frühzeitige Einreichung. Bei kurzfristigen Anmeldungen kann eine Erledigung noch in diesem Kalenderjahr nicht gewährleistet werden. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten, von Sachstandsanfragen nach Möglichkeit abzusehen.“



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