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Gründung eines Vereins

Im Vereinsregister werden die Vereine mit einem ideellen, nicht-wirtschaftlichen Zweck eingetragen, d. h. deren Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

Erst mit der Eintragung erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit und kann den Rechtsformzusatz „e.V.“ führen.

Ob ein Verein gemeinnützig ist, wird vom zuständigen Finanzamt entschieden, die Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird ebenfalls vom Finanzamt erteilt.

Informationen zur Gründung eines Vereins können Sie den folgenden Merkblättern entnehmen. Zur Anmeldung des Vereins beim Amtsgericht Stuttgart kann auch der anliegende Vordruck benutzt werden.


Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Rechtswegweiser zum Vereinsrecht".

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